Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Böhnke


Arbeitsrecht für Unternehmen
Arbeitsrechtliche Probleme in Unternehmen können durch Planung und Taktik bereits im Vorfeld erfolgreich gelöst und somit künftig vermieden werden. Das gilt nicht nur für Umstrukturierungen und die dabei auftretenden kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Probleme, sondern auch für die rechtsichere Gestaltung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen und Arbeitsverträge.
Wir beraten und betreuen Unternehmen in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes, des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts. Wir beenden bei entsprechendem Bedarf Arbeitsverhältnisse sicher unter vorheriger Bewertung von Sachverhalten, die zum Bedarf einer Kündigung geführt haben. Insbesondere der Einschätzungen des Risikos unter Beachtung der Aktuellen Rechtsprechung.
Arbeitsrecht für Privatpersonen
Unser Angebot richtet sich aber auch an Arbeitnehmer und umfasst das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts. Ob es sich um Versetzungen, Abmahnungen, Kündigungen, Urlaubsansprüche (pdf), Lohnzahlungen aber auch Streitigkeiten mit anderen Arbeitnehmern handelt. Gerade dann, wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden will, darf der Arbeitnehmer aus Unwissenheit keine unüberlegten Entscheidungen treffen. Diese könnten sein Arbeitsverhältnis und damit seine Existenzgrundlage nachhaltig gefährden.
Aufgrund von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen und Handlungsfristen verbleiben oftmals nur sehr kurze Reaktionszeiten. Nur wer nach einer fachlich kompetenten Beratung seine Rechte kennt und dadurch das für ihn bestehende Risiko einzuschätzen weiß, kann seine Bedürfnisse und Interessen sicher definieren.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine Strategie, die Ihrem persönlichen Interesse gerecht wird. Notfalls vertreten wir diese auch gerichtlich. Unabhängig davon ob hierbei um eine Weiterbeschäftigung oder um das Erzielen einer möglichst hohen Abfindung geht.