Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkt RA Schrems
Im Bereich des Erbrechts entfällt ein Großteil unserer Tätigkeit auf das Aufsetzen von Testamenten.
Bürger können handschriftlich eigenhändige Testamente aufsetzen, die zu ihrer Gültigkeit nicht der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies gilt auch für gemeinsame Testamente von Ehegatten. Nach ihrer Errichtung können diese Testamente in notarielle Verwahrung gegeben werden.
Wir bereiten für Sie außerdem General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erbverträge vor.
Auch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und die Beratung bei verjährungsrechtlichen Problematiken beschäftigt uns häufig.
Erbrechtliche Fragestellungen sind oft im Zusammenhang mit familienrechtlichen Problematiken zu betrachten. Durch unsere Kompetenz in diesen Rechtsbereichen können wir Ihnen gewährleisten, bestmöglich beraten zu werden.
Bürger können handschriftlich eigenhändige Testamente aufsetzen, die zu ihrer Gültigkeit nicht der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies gilt auch für gemeinsame Testamente von Ehegatten. Nach ihrer Errichtung können diese Testamente in notarielle Verwahrung gegeben werden.
Wir bereiten für Sie außerdem General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Erbverträge vor.
Auch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und die Beratung bei verjährungsrechtlichen Problematiken beschäftigt uns häufig.
Erbrechtliche Fragestellungen sind oft im Zusammenhang mit familienrechtlichen Problematiken zu betrachten. Durch unsere Kompetenz in diesen Rechtsbereichen können wir Ihnen gewährleisten, bestmöglich beraten zu werden.