Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Schrems


Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen auf allen Feldern des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts effizient zu helfen. Diskretion und Vorurteilsfreiheit unsererseits verstehen sich dabei von selbst.
Zuerst zu nennen wären da die einfachen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße, die mit einer Geldbuße und gegebenenfalls mit einem Fahrverbot geahndet werden.
Dann gibt es die Verkehrsstrafsachen, wie beispielsweise das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder Strafsachen mit Alkohol am Steuer, oft verbunden mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, oder des Jagd- bzw. Waffenscheines. Auch der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs oder der unterlassenen Hilfeleistung gehört zu diesem Komplex.
Als letztes wären da die Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug. Auch Gewalt- und Tötungsdelikte, wie beispielsweise Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Misshandlung von Schutzbefohlenen bzw. fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord.
Unsere anwaltliche Vertretung beginnt bei den Haftsachen (vorläufige Festnahme, Erlass eines Haftbefehls, Anordnung von Untersuchungshaft, Haftbeschwerde) und endet bei der Betreuung in der Strafhaft, insbesondere verbunden mit der Stellung von Anträgen im Rahmen der Strafvollstreckung (Halbstrafenantrag).
Besonders am Herzen liegt uns der gesamte Bereich des Jugendstrafrechts. Ebenso die Tätigkeit im Nebenklageverfahren als Geschädigten- bzw. als Opferanwalt und auch die Tätigkeit im Ausländerstrafrecht (Ausländerrecht) für ausländische Staatsangehörige.
Natürlich verteidigen wir Sie auch in den Rechtsmittelinstanzen (Berufung und Revision).

Bohnke & Schrems Strafrechti Stuttgart

Speziell im Bereich des Strafrechts bieten wir Ihnen für Notfälle eine 24h Erreichbarkeit auch am Wochenende an.
Außerhalb unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9.00 bis 17.00 Uhr) wird gebeten nur bei Durchsuchungen oder Verhaftungen anzurufen.