Reiserecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Böhnke


Das Reiserecht und das Luftverkehrsrecht entwickeln sich derzeit rasant.
Der Reisende bzw. der Flugpassagier steht oft ohnmächtig und allein gelassen vor einem Gewirr von Rechtsgrundlagen aus internationalen Übereinkommen, europäischen Rechtsvorschriften und nationalen Gesetzen. Die Undurchsichtigkeit dieser Rechtsgrundlagen wird von Reiseveranstaltern häufig dazu ausgenutzt, den von einem Reisemangel Betroffenen davon abzuhalten, sein gutes Recht geltend zu machen.
Hinzu kommt, dass gerade im Reiserecht besondere Fristen gelten, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, um diese nicht bereits aus formalen Gründen zu verlieren.
Auch wenn der Betroffene „für sich“ meistens weiß, dass ihm Unrecht widerfahren ist, so fehlt ihm doch häufig die Kenntnis, diese Ansprüche auch richtig zu formulieren und gegenüber den oft übermächtigen Reise- und Luftfahrtkonzernen letztlich auch erfolgreich durchzusetzen.
Hier nun setzt unser Beratungsangebot an.
Wir erläutern Ihnen umfassend und verständlich Ihre Rechte und machen diese - falls erforderlich - gerichtlich und außergerichtlich für Sie geltend. Egal ob es sich um Ansprüche aus dem Flugrecht, dem Reiserecht, dem europäischen Luftverkehrsrecht oder um Ansprüche wegen Flugverspätung, Flugannullierung oder um europäische Fluggastrechte handelt.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Rechtsberatung zum Reiserecht und europäischen Flugrecht über Ansprüche aus der FluggastVO Nr. 261/2004.
Wir helfen Ihnen aber auch bei Fragen zu Gepäckschäden, Kofferverlust oder Gepäckverspätung. Ebenso bei Problemen mit mangelhafter Hotelunterbringung, wenig erholsamen Kreuzfahrten oder Erlebnisreisen können wir Ihnen behilflich sein.