Schadensersatzrecht

Tätigkeitsschwerpunkt RA Schrems


Das Schadensersatzrecht umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Diese können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten und aus ebenso vielen unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen herrühren.
Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche für Sie beim Gegner oder bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend. Egal ob es sich um Kfz-Haftpflichtansprüche, Ansprüche aus der privaten Haftpflichtversicherung oder um allgemeine deliktische Ansprüche handelt.
Wir weisen Sie auf die Gefahr der Verjährung von berechtigten Ansprüchen hin und zeigen Ihnen Wege, mögliche Verjährungen rechtzeitig zu unterbrechen.
Gerade beim Schadensersatzrecht hat sich in der Rechtsprechung mittlerweile eine umfangreiche Kasuistik gebildet. Die genaue Kenntnis derer ist Voraussetzung dafür, bei der Durchsetzung der Ansprüche kein Geld zu verschenken.